ÜBERSICHT

Ihre Schwangerschaft – Eine besondere Zeit

Herzlichen Glückwunsch! Eine Schwangerschaft ist ein einzigartiger Lebensabschnitt, der von Freude und Vorfreude, aber auch von Fragen, Unsicherheiten oder Beschwerden begleitet sein kann. Wir sind da, um Sie in dieser besonderen Zeit vertrauensvoll zu begleiten – medizinisch kompetent, individuell und mit einem offenen Ohr für Ihre Anliegen.

Eine Schwangerschaft ist ein natürlicher und gesunder Prozess im weiblichen Lebenszyklus. Dennoch können bestehende Vorerkrankungen oder im Verlauf der Schwangerschaft auftretende Risiken, wie Bluthochdruck oder Schwangerschaftsdiabetes, eine engmaschige Betreuung erforderlich machen. Eine regelmäßige frauenärztliche Vorsorge hilft, mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und bestmöglich zu behandeln – für Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen eine erste Orientierung auf Ihrem Weg durch die Schwangerschaft. 

Wir stehen Ihnen mit moderner Medizin, einem erfahrenen Netzwerk und viel Einfühlungsvermögen zur Seite – für eine Schwangerschaft, in der Sie sich rundum gut aufgehoben fühlen. Wir freuen uns, Sie durch Ihre Schwangerschaft begleiten zu dürfen!

Mutterschaftsvorsorge

Der erste Untersuchungstermin in der Schwangerschaft findet am besten in der 6-7.SSW (SSW: Schwangerschaftswoche) statt. Danach kommen Sie etwa alle 4 Wochen, im letzten Drittel der Schwangerschaft alle 2 Wochen zu uns. Dabei wird regelmäßig Blutdruck gemessen, eine Gewichtskontrolle und Urinuntersuchung durchgeführt und es findet eine gynäkologische Untersuchungen statt. Ab der 35. SSW wird zusätzlich ein CTG (Cardiotokographie: Ableitung der kindlichen Herztöne) durchgeführt 

Ultraschall

Es sind 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen und werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt:

  • 9. - 12. SSW (Feststellung Schwangerschaftsalter, Ausschluss früher Fehlbildungen)

  • 19. – 22. SSW (erweiterter Organultraschall, Geschlechtsbestimmung)

  • 28. - 32. SSW (Kontrolle des kindlichen Wachstums, des Fruchtwassers und der Plazenta)

  • Weitere Ultraschalluntersuchungen sind selbstverständlich als Selbstzahlerleistung möglich 

  • Darüber hinaus wird die Länge des Gebärmutterhalses zum Ausschluss einer verfrühten Verkürzung sonographisch gemessen.

Pränataluntersuchungen

Es gibt einige weiterführende sonographische und/oder genetische Pränataluntersuchungen, die mögliche Fehlbildungen oder genetische Anomalien (siehe auch genetische Beratung) aufdecken können. Mit Anstieg des mütterlichen Alters der Schwangeren steigt das Risiko für genetische Auffälligkeiten.

NIPT („Harmony-Test“, ab 10+0.SSW): Genetische Testung des Erbgutes ihres Babys per mütterlicher Blutabnahme, Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien (wie Trisomie 13, 18, 21), nichtinvasiv, bei uns in der Praxis möglich, die Kosten werden bei bestimmten Indikationen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

ETS (11+0.-13+6.SSW): Das sog. Ersttrimesterscreening beinhaltet die Messung der Nackentransparenz des Feten per Ultraschall und eine mütterliche Blutuntersuchung auf PAPP-A und freies ß-hCG mit Bezugnahme auf das Alter der Schwangeren, um das Risiko auf Trisomie 13, 18, 21 abschätzen zu können. Auf Wunsch ist zusätzlich die individuelle Risikoabschätzung einer Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung) in der Schwangerschaft möglich. Nichtinvasiv, Selbstzahlerleistung, Durchführung in Zentren für pränatale Diagnostik. 

FBA/ großes Organscreening (18+0.-21+6.SSW): sog. erweiterter sonographischer Fehlbildungsausschluss. Bei Auffälligkeiten oder nicht optimalen Untersuchungsbedingungen bei dem von uns durchgeführten 2. Ultraschallscreening überweisen wir Sie zu Pränatalzentren, die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wir arbeiten hierzu mit einigen Pränatalzentren in München eng zusammen und geben Ihnen gerne passende Adressen.

Es gibt noch weitere invasive Untersuchungen wie die Bestimmung der Genetik des Babys aus Plazentagewebe oder Fruchtwasser, die in heutiger Zeit nur noch selten (bei hohem Risiko für genetische Auffälligkeiten) durchgeführt werden. Auch hierzu können wir Sie im Fall der Fälle beraten.

Dopplersonographie

Die fetale Dopplersonographie ist eine Methode der erweiterten Pränatladiagnostik bei der mit dem Ultraschall Blutflüsse in mütterlichen und kindlichen Gefäßen gemessen werden. Diese Untersuchung gibt sehr genaue Auskunft über den Versorgungszustand des Kindes und wird ergänzend zum klassischen Ultraschall bei besonderen Risikokonstellationen (z.B. mütterlicher Bluthochdruck, Schwangerschaftsdiabetes u.a), sowie bei bestimmten Fragestellungen (z.B. ist das Baby ausreichend über die Plazenta versorgt?) eingesetzt. Wir haben die Befähigung, bei bestimmten Indikationen Doppleruntersuchungen durchzuführen und über die Krankenkasse abzurechnen.

Blutuntersuchung nach der Mutterschaftsrichtlinie 

Zu Beginn der Schwangerschaft: 

Blutgruppenbestimmung mit Rhesusbestimmung, Antikörpersuchtest, Röteln-Antikörpertiter (bei Schwangeren ohne Rötelnimmunität), Luessuchtest, HIV-Test, Ausschluß Hepatitis B, TSH zum Ausschluß einer Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse

25.-28.SSW:- Oraler Blutzuckerbelastungstest (OGTT) mit 50gr zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes (Bestimmung des Blutzuckers nach 1 Stunde). Gern bieten wir Ihnen aber auch den wesentlich aussagekräftigeren OGTT mit 75gr als Selbstzahlerleistung an, wo nüchtern, nach 1 Stunde und nach 2 Stunden der Blutzucker gemessen wird.

-Wiederholung Antikörpersuchtest

Darüber hinaus werden regelmäßig ihre Eisen- und Entzündungswerte gecheckt.

Zusätzliche Blutuntersuchung auf Wunsch (Selbstzahlerleistung): Toxoplasmose, CMV, Ringelröteln

Toxoplasmose: Eine Infektion mit Toxoplasmen (Bakterien, die über Katzenkot und rohes Fleisch übertragen werden) ist für gesunde Erwachsene meist nicht gefährlich, eine Infektion in der Schwangerschaft kann jedoch mit schweren Schädigungen beim Kind verbunden sein. Falls es zu einer Toxoplasmoseinfektion in der Schwangerschaft kommt, die früh genug erkannt wird, kann eine medikamentöse Antibiotikatherapie mögliche Schäden aufhalten.

Eine Bestimmung der Immunität hilft das persönliche Risiko hierfür abzuschätzen.Sie können ein Ansteckungsrisiko in der Schwangerschaft minimieren, wenn Sie folgendes beachten:

  • Meiden Sie rohe Lebensmittel. Fisch und Fleisch stets gut garen

  • Speisen mit rohen Eiern meiden

  • Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich waschen

  • Meiden Sie Kontakt mit (kleinen) Katzen, das Katzenklo sollte nicht mehr von Ihnen gereinigt werden.

CMV: Zytomegalieviren gehören zur Gruppe der Herpesviren, werden über Austausch von Körperflüssigkeiten übertragen und sind ebenfalls für gesunde Erwachsene nicht gefährlich. In der Schwangerschaft kann aber eine Infektion mit Zytomegalieviren schwere Erkrankungen (Hörverlust, Entwicklungsstörungen) beim Baby hervorrufen. Die Kenntnis der eigenen Immunität ist wichtig, um sich schützen zu können.

Für den Fall, dass Sie keine Immunität besitzen, sollten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:

  • Sorgfältige Händereinigung nach dem Windelwechseln von Geschwisterkindern, aber auch sorgfältige Hygiene bei Kontakt mit anderen Körperflüssigkeiten (Tränen, Speichel etc).

  • Besteck, Schnuller usw. sollten in der Schwangerschaft nicht gemeinsam benutzt werden.

  • Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Erzieher:in oder Kinderkrankenpfleger:in) erhalten ein Beschäftigungsverbot für die Zeit der Schwangerschaft, wenn sie keine CMV-Immunität besitzen.

Ringelröteln (nicht zu verwechseln mit den klassischen Röteln) werden durch Parvoviren über Tröpfcheninfektion übertragen. Auch diese Infektion ist außerhalb der Schwangerschaft für gesunde Erwachsene meist ungefährlich, können aber bei schwangeren Frauen über die Plazenta auf das ungeborene Kind übergehen und dort v.a. im 1. oder 2. Trimenon zu einer fetalen Anämie oder in seltenen Fällen zu einer Fehlgeburt führen.

Sollten Sie keine Immunität gegen Parvoviren besitzen, beachten Sie bitte folgende Vorsichtsmaßnahmen:

Informieren Sie Kindergärten und die Grundschullehrerin über ihre Schwangerschaft und bitten um umgehende Information, sollten dort Ringelröteln auftreten.

Die Ansteckungsgefahr (z.B.für Ihr Kindergarten- oder Grundschulkind) ist bereits vorhanden, bevor erste Symptome eines Ringelrötelnfalls auftreten!

Wichtig ist auch hier, auf eine sorgfältige Händehygiene zu achten.

Streptokokkentest ab der 35. SSW

Streptokokken sind Bakterien, die nicht selten unbemerkt Schleimhäute im Körper besiedeln (z.B. im Rachenraum oder vaginal) ohne Krankheitssymptome hervorzurufen. Wir bieten Ihnen ein Screening ab der 35.SSW als Selbstzahlerleistung an, da jede 5. Frau eine asymptomatische vaginale Besiedlung mit Streptokokken hat, die unerkannt zu einer Infektion des Babys unter der Geburt und somit zu schweren Verläufen einer Streptokokkeninfektion beim Neugeborenen führen kann. Frauen, bei denen der Streptokokkentest positiv ausfällt, erhalten unter der Geburt ein Anbtibiotikum, um eine Infektion des Kindes zu verhindern.

Genetische Beratung

Wir können Sie in einem Beratungsgespräch (Qualifikation für die Beratung nach Gendiagnostikgesetz) über mögliche Untersuchungen aufklären, die das Risiko genetischer Auffälligkeiten, sog. autosomaler Trisomien wie Trisomie 13, 18, 21 bei Ihrem Baby bestimmen. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit durch Blutentnahme eine genetische Testung des Erbgutes ihres Babys durchführen zu lassen. Auch benötigt es eine genetische Beratung für die Bestimmung des kindlichen Blutgruppenmerkmals Rhesusfaktor für alle werdenden Mütter mit dem Blutgruppenmerkmal Rhesus negativ oder für die Bestimmung der fetalen Genetik durch invasiven Entnahme von Fruchtwasser oder Plazentagewebe.

Rh-negative Mütter

Mit einem nicht invasiven Pränataltest (NIPT) wird bei Rhesus-negativen Müttern (ca 15% aller Frauen) ab der 11.SSW der fetale Rhesusfaktor (RhD) durch eine einfache Blutentnahme festgestellt. Wenn der Fetus Rh-positiv ist, bekommt die Schwangere in der 28.-30.SSW eine Anti-D-Spritze, um eine mütterliche Antikörperbildung zu verhindern. Das Baby erhält nach der Geburt 

innerhalb von 72 Stunden erneut eine Anti-D-Gabe.

Impfungen in der Schwangerschaft

Mütterliche Impfungen in der Schwangerschaft schützen sowohl die Schwangere als auch das ungeborene Kind durch den sog. Nestschutz (das Baby erhält Antikörper über die Plazenta und ist auch in den ersten Lebensmonaten geschützt). 

Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt folgende Impfungen:

-Pertussis (Keuchhusten): Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphterie, Pertussis (Tdap), ab 3. Trimenon, Wiederholung in jeder Schwangerschaft unabhängig vom Abstand der letzten Impfung. Ziel: Schutz des Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten.

-Influenza (Grippeimpfung): ab dem 2.Trimenon, in der Herbst- oder Wintersaison empfohlen

-Covid-19: ab dem 2. Trimenon für ungeimpfte Schwangere oder zur Auffrischung, falls die letzte Infektion oder Dosis>12 Monate her ist. Schutz vor schweren Verläufen und Schwangerschaftskomplikationen.

RSV- Impfung: Respiratorisches Synzytial-Virus ist ein häufiges Atemwegsvirus, das insbesondere für Säuglinge, ältere und chronisch kranke Menschen lebensbedrohliche Verläufe auslösen kann. Eine gemeinsame Stellungnahme mehrerer Fachgesellschaften für Perinatologie vom November 2023 empfiehlt eine RSV-Impfung ab der 32. SSW insbesondere bei Geburtsterminen in der Erkältungssaison, die schwere RSV-Infektionen und damit verbundene Krankenhausaufenthalte durch Nestschutz im Säuglingsalter signifikant senken kann. Aufgrund von noch nicht ausreichenden Studiendaten gibt es hierzu eine Zulassung , aber (noch) keine unbedingte STIKO-Empfehlung für Schwangere, daher wird die Impfung momentan nicht automatisch von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.