Ablauf einer Psychotherapie:
In vier sogenannten probatorischen 50-minütigen Erstgesprächen machen wir uns gemeinsam ein möglichst genaues Bild davon, was Sie brauchen. Am Ende der zweiten Stunde entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir die im Vordergrund stehenden seelischen Nöte und Bedürfnisse heraus.
Je nachdem welchen Leidensdruck, Wunsch und welche Veränderungsmotivation Sie haben, reicht das psychotherapeutische Angebot von der Beratung (1-5 Stunden) über die Krisenintervention (6-12 Sitzungen) bis zur Kurzzeit- (12-24 Stunden) oder Langzeittherapie (bis zu 100 Stunden).
Die Abrechnung erfolgt bei entsprechender Indikation mit allen privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Reine Beratungsgespräche sind als Selbstzahler-Leistung möglich. Die vier probatorischen Psychotherapie-Sitzungen werden in der Regel ohne gesonderten Antrag von den Krankenkassen bezahlt. Für eine Psychotherapie muss ein individueller Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Bei privaten Krankenkassen variiert das Antragsverfahren je nach individuellem Vertrag. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse nach der Kostenübernahme.
Die psychosomatische oder psychotherapeutische Behandlung kann Ihnen ermöglichen:
- Ihre Emotionen und Bedürfnisse besser zu spüren und zu verstehen
- Gefühlen wie Trauer, Schmerz und Wut Raum zu geben
- emotionale Entlastung zu erfahren
- Konfliktsituationen zu erkennen, zu klären und produktiver damit umzugehen - festgefahrene Muster zu erkennen und zu bearbeiten
- Ihre eigenen Ressourcen zu erkennen und zu aktivieren